der förderfähigen Kosten. Abhängig von Haushalt und Heizung.
Grundlage: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026. Quellenabgleich: 10.10.2026.
01 Dein Vorhaben02 Deine Förderung03 Dein nächster Schritt
Deine Angaben
Dein Ergebnis · Antrag heute
8.400 € Zuschuss
Noch offen:Fehlende Bonusangaben werden nicht angesetzt. Die Grundvoraussetzungen müssen vor dem Antrag bestätigt werden.
Fördersatz
30 %
Förderfähige Kosten
28.000 €
Deine Kosten
28.000 €
Zuschuss
8.400 €
Dein Eigenanteil nach Zuschuss
19.600 €
Anteil an deiner Investition
30 %
So setzt sich dein Zuschuss zusammen
Grundförderung
8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonus
0 €
Einkommensbonus nach Deckelung
0 €
Bei mehreren Wohneinheiten werden die förderfähigen Kosten gleichmäßig aufgeteilt. Die Tabelle zeigt den jeweiligen Fördersatz.
Aufteilung nach Wohneinheiten
Einheit
Nutzung
Satz
Zuschuss
Bei einer WEG stellt eine bevollmächtigte Person den Basisantrag, bei einem ungeteilten Mehrfamilienhaus ein Eigentümer. Selbstnutzende Eigentümer beantragen Boni über einen Zusatzantrag, spätestens sechs Monate nach Basiszusage und vor der Nachweiseinreichung zum Basisantrag.
Deine Angaben
Nächster Stichtag: 01.02.2027
115 Tage10 Std.20 Min.
Kläre zuerst Technik und Förderfähigkeit. Für den Antrag brauchst du die Bestätigung zum Antrag und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung und geplantem Umsetzungstermin.
Unverbindliche Orientierung, kein Förderbescheid. Grundlage ist das KfW-Merkblatt 458 (PDF), Stand 09/2026. Maßgeblich ist das Datum, an dem dein Antrag bei der KfW eingeht. Der Stichtagsvergleich verwendet unveränderte persönliche Angaben und den Regelstand 09/2026; spätere Rechtsänderungen sind nicht vorweggenommen. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Der Rechner geht davon aus, dass die Wärmepumpe die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Deine Angaben bleiben in deinem Browser und werden nicht übertragen.
Verstehen, bevor du entscheidest
Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?
Dein Zuschuss hängt von den anerkannten Kosten und deinen persönlichen Voraussetzungen ab. Der Rechner verbindet beides. Die folgende Übersicht gilt für Anträge vom 24.09.2026 bis 31.01.2027 nach dem Merkblatt 09/2026.
KfW 458: Förderbausteine im Überblick
Baustein
Höhe
Voraussetzung
Grundförderung
30 %
Förderfähiger Heizungstausch im bestehenden Wohngebäude.
Klimageschwindigkeitsbonus
16 %
Selbst genutzter Hauptwohnsitz; Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung. Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein.
Einkommensbonus
40 / 30 / 10 %
Selbstnutzung; zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 im Haushalt steigen diese Grenzen einmalig um 10.000 €.
Gesamtdeckel
70 oder 80 %
80 % bei Anspruch auf die niedrigste Einkommensstufe, sonst höchstens 70 %. Die Boni werden nicht unbegrenzt addiert.
Kostenobergrenze: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, danach je 8.000 €. Ab 01.02.2027 sinken der erste Kostenhöchstbetrag halbjährlich um 750 € und der Klimabonus um vier Prozentpunkte. Ab 01.08.2028 entfällt dieser Bonus. Maßgeblich ist der Antragseingang.
Eigene Modellrechnungen für den Antrag am 10.10.2026. In allen Beispielen sind sämtliche Investitionskosten förderfähig, die technischen und formalen Voraussetzungen erfüllt und keine Förderhöchstbeträge bereits ausgeschöpft. Die Haushalte in den Beispielen haben keine minderjährigen Kinder.
01 · Vermietung
Ein vermietetes Einfamilienhaus
Investition: 35.000 €. Eine Wohneinheit, keine Selbstnutzung durch den Eigentümer. Persönliche Boni entfallen.
28.000 € × 30 %
8.400 € Zuschuss
Eigenanteil: 26.600 €. Die Kosten über dem Höchstbetrag bleiben vollständig beim Eigentümer.
02 · Selbstnutzung
Ölheizung ersetzen, niedriges Einkommen
Investition: 28.000 €. Eine selbst genutzte Hauptwohneinheit, funktionierende Ölheizung und 28.000 € maßgebliches Haushaltseinkommen.
30 % + 16 % + 40 % → Deckel 80 %
22.400 € Zuschuss
Eigenanteil: 5.600 €. Der Deckel begrenzt den rechnerischen Satz von 86 % auf 80 %.
03 · Zwei Wohneinheiten
Selbst wohnen und vermieten
Investition: 41.000 €. Eine Hauptwohneinheit selbst genutzt, eine vermietet. Funktionierende Ölheizung; 70.000 € Haushaltseinkommen, kein Einkommensbonus.
20.500 € × 46 % + 20.500 € × 30 %
15.580 € Zuschuss
Eigenanteil: 25.420 €. Nur die selbst genutzte Einheit erhält den Klimabonus.
Der Rechner begrenzt zunächst deine eingegebenen förderfähigen Investitionskosten auf den Höchstbetrag des Gebäudes. Diesen Betrag teilt er gleichmäßig durch die Zahl der Wohneinheiten. Anschließend berechnet er für jede Einheit die Grundförderung und die zutreffenden persönlichen Boni, wendet den jeweiligen Prozentdeckel an und addiert die Zuschüsse. Die Anzeige rundet auf volle Euro.
Eigenanteil = eingegebene Investition minus berechneter Zuschuss. Nicht eingegebene Nebenkosten und Finanzierungskosten sind darin nicht enthalten. Der Stichtagsvergleich hält deine Eingaben konstant und berücksichtigt den jeweiligen Antragszeitpunkt.
Dieser Rechner betrachtet den Heizungstausch für das gesamte Wohngebäude durch private Eigentümer oder eine WEG. Maßnahmen nur im Sondereigentum, bereits verbrauchte Förderhöchstbeträge und die Kombination mit weiteren Förderprogrammen benötigen eine gesonderte Prüfung. Fehlende Bonusangaben erzeugen keinen zusätzlichen Bonus.
Herausgeber:Patrick Leißner. Quellenabgleich am , Regelstand 09/2026. Eigenständiges Orientierungsangebot; kein offizieller Rechner der KfW. Änderungen nach diesem Regelstand sind nicht vorweggenommen.
Bei erfüllten Fördervoraussetzungen sind 30 % Grundförderung vorgesehen. Wer selbst im Haus wohnt, kann zwei Boni dazubekommen: den Klimageschwindigkeitsbonus für einen förderfähigen Heizungstausch und den Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 € (mit Kindergeldberechtigung für ein minderjähriges Kind im Haushalt bis 60.000 €). Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) höchstens 80 %.
Wann gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus?
Für den Tausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung, egal wie alt. Bei einer Gaszentralheizung oder Holz- und Pelletheizung muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegen. Der Bonus beträgt 16 % und sinkt ab dem 01.02.2027 jedes halbe Jahr um 4 Punkte. Ab dem 01.08.2028 gibt es ihn nicht mehr.
Bis zu welchen Kosten rechnet die KfW mit?
Für die erste Wohneinheit bis 28.000 €, für die zweite bis sechste je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €. Der Betrag für die erste Einheit sinkt ab dem 01.02.2027 jedes halbe Jahr um 750 €. Kosten darüber zahlst du selbst.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Bevor die Arbeiten beginnen. Grundlage ist ein unterschriebener Vertrag mit einer Klausel, die ihn an die Förderzusage bindet, und die Bestätigung zum Antrag vom Fachbetrieb. Für die Höhe der Förderung zählt das Datum, an dem der Antrag bei der KfW eingeht.