SPEICHER & GEWERBE · DEINE ENTSCHEIDUNG

Heute planen.
Morgen den Unterschied kennen.

AgNes-Szenariorechner: Vergleiche Speicherprojekte oder die Netzentgelte deines Gewerbeanschlusses. Mit Verbrauch, Benutzungsstunden und transparenten Annahmen wird der Unterschied sichtbar.

Verfahrensstand: Stand der Prüfung: 16.10.2026. Die BNetzA hat einen Festlegungsentwurf veröffentlicht; der Beschluss ist für 2026 vorgesehen. Tarifhöhe und individuelle Berechtigung werden hier nicht festgestellt. Alle Euro-Werte sind Szenarien, keine zugesicherte Ersparnis.
Planungsziel: Investitionsentscheidung noch 2026 vorbereiten
Countdown bis 01.01.2027, 00:00 Uhr (Berlin). Keine bestätigte Antragsfrist. Maßgeblich sind die endgültige Festlegung und ihre Übergangsregeln. Eine Anfrage oder Einreichung allein sichert keinen Bestandsschutz.
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Bei Speichern: Ladestrom pro Jahr.

Nicht die Speicherkapazität in kWh. Der Verbrauch bestimmt diese Leistung nicht. Anschluss- und Betriebskonzept müssen separat geprüft werden.

10 € ist ein frei gewähltes Rechenbeispiel, kein veröffentlichter AgNes-Tarif. Ändere den Wert für deine Sensitivitätsanalyse.

Was vergleicht der Rechner?

Nur den angenommenen jährlichen Kapazitätspreis eines eigenständigen Speichers: kW × €/kW/Jahr. Im Vergleichsfall mit anwendbarer Vollbefreiung setzen wir diesen Bestandteil mit 0 € an. Normale Netzentgelte deines Verbrauchs, Baukostenzuschüsse, Steuern, Betriebskosten, dynamische Entgelte und Erlöse sind nicht enthalten.

Die Mehrjahresrechnung unterstellt konstante Preise und eine Befreiung während des gesamten gewählten Zeitraums. Keine Abzinsung oder Renditeberechnung.

0 €Bestandsschutz
0 €ohne Bestandsschutz
Mit Bestandsschutz / Jahr0 €
Ohne Bestandsschutz / Jahr0 €
Differenz im Zeitraum0 €

Dein nächster Schritt: Projekt und Befreiungsmöglichkeit prüfen lassen. Kläre jetzt Anschlusskonzept, Investitionsentscheidung und Inbetriebnahmetermin. Die Kontaktaufnahme ist noch kein Befreiungsantrag und keine endgültige Investitionsentscheidung.

Was jetzt vorbereitet werden sollte.

  1. Projekt einordnen. Nutzung, Standort, Anschlusskapazität und Netzbetreiber klären.
  2. Entscheidung belastbar machen. Voraussetzungen und Nachweise einer endgültigen Investitionsentscheidung (FID) prüfen.
  3. Umsetzung und Befreiung abstimmen. Inbetriebnahme bis spätestens 04.08.2029 und Anwendbarkeit von § 118 Abs. 6 EnWG prüfen. Kein automatischer Anspruch durch dieses Formular.
Quellen und Hinweise Der Rechner liefert eine unverbindliche Modellrechnung. Ob und in welchem Umfang Bestandsschutz greift, hängt von der finalen Festlegung der Bundesnetzagentur und den Voraussetzungen im Einzelfall ab. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.