AgNes-Szenariorechner: Vergleiche Speicherprojekte oder die Netzentgelte deines Gewerbeanschlusses. Mit Verbrauch, Benutzungsstunden und transparenten Annahmen wird der Unterschied sichtbar.
Verfahrensstand: Stand der Prüfung: 16.10.2026. Die BNetzA hat einen Festlegungsentwurf veröffentlicht; der Beschluss ist für 2026 vorgesehen. Tarifhöhe und individuelle Berechtigung werden hier nicht festgestellt. Alle Euro-Werte sind Szenarien, keine zugesicherte Ersparnis.
Planungsziel: Investitionsentscheidung noch 2026 vorbereiten
Countdown bis 01.01.2027, 00:00 Uhr (Berlin). Keine bestätigte Antragsfrist. Maßgeblich sind die endgültige Festlegung und ihre Übergangsregeln. Eine Anfrage oder Einreichung allein sichert keinen Bestandsschutz.
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Bei Speichern: Ladestrom pro Jahr.
Nicht die Speicherkapazität in kWh. Der Verbrauch bestimmt diese Leistung nicht. Anschluss- und Betriebskonzept müssen separat geprüft werden.
10 € ist ein frei gewähltes Rechenbeispiel, kein veröffentlichter AgNes-Tarif. Ändere den Wert für deine Sensitivitätsanalyse.
Benutzungsstunden = Jahresbezug ÷ gemessene Jahreshöchstleistung. Das sind nicht die Öffnungs- oder Betriebsstunden. Aus deinen Angaben leiten wir die Leistung ab.
Alle Startwerte sind Rechenbeispiele, keine AgNes-Tarife oder zugesagten Rabatte. Übernimm Arbeits- und Leistungspreis aus dem zu Netzebene und Benutzungsstunden passenden Preisblatt deines Netzbetreibers.
Was vergleicht der Rechner?
Nur den angenommenen jährlichen Kapazitätspreis eines eigenständigen Speichers: kW × €/kW/Jahr. Im Vergleichsfall mit anwendbarer Vollbefreiung setzen wir diesen Bestandteil mit 0 € an. Normale Netzentgelte deines Verbrauchs, Baukostenzuschüsse, Steuern, Betriebskosten, dynamische Entgelte und Erlöse sind nicht enthalten.
Die Mehrjahresrechnung unterstellt konstante Preise und eine Befreiung während des gesamten gewählten Zeitraums. Keine Abzinsung oder Renditeberechnung.
Bitte gib gültige, nicht negative Werte innerhalb der angegebenen Grenzen ein.
0 €Bestandsschutz
0 €ohne Bestandsschutz
DEIN HEIMSPEICHER
Eigenverbrauch braucht einen anderen Vergleich.
Für Heimspeicher sieht der hier zugrunde gelegte BNetzA-Zwischenstand kein gesondertes Speichernetzentgelt vor. Deshalb gibt es hier keinen Euro-Vergleich „mit oder ohne Befreiung“.
Für dein Zuhause sind PV-Erzeugung, Stromverbrauch und die Nutzung deines Speichers entscheidend. Diese Größen kannst du im PV- und Speicher-Rechner vergleichen.
Gemischte Gewerbe- und Eigenverbrauchskonzepte prüfen wir individuell. Dein gesamter Stromverbrauch wird durch einen Speicher nicht pauschal von Netzentgelten befreit.
Mit Bestandsschutz / Jahr0 €
Ohne Bestandsschutz / Jahr0 €
Differenz im Zeitraum0 €
Deinen Gewerbeanschluss jetzt prüfen.
Mit Stromrechnung, Lastgang und Preisblatt können wir Bezugsleistung, Benutzungsstunden und mögliche Entlastungen einordnen. Ein hoher Verbrauch allein begründet keinen Rabatt. Die Speicher-FID und der Countdown für Speicherprojekte gelten nicht pauschal für deinen Gewerbestrombezug.
Individuelle Netzentgelte und ihre AgNes-Übergangsregeln sind gesondert zu prüfen. Der Vergleich unterstellt frei gewählte, über den gesamten Zeitraum konstante Entlastungen auf Arbeits- und Leistungspreis. Er bildet keinen gesetzlichen Anspruch oder Bestandsschutz ab. Grundpreise, Messentgelte, Umlagen, Steuern und Umsatzsteuer fehlen; keine Abzinsung.
Dein nächster Schritt: Projekt und Befreiungsmöglichkeit prüfen lassen. Kläre jetzt Anschlusskonzept, Investitionsentscheidung und Inbetriebnahmetermin. Die Kontaktaufnahme ist noch kein Befreiungsantrag und keine endgültige Investitionsentscheidung.
Was jetzt vorbereitet werden sollte.
Projekt einordnen. Nutzung, Standort, Anschlusskapazität und Netzbetreiber klären.
Entscheidung belastbar machen. Voraussetzungen und Nachweise einer endgültigen Investitionsentscheidung (FID) prüfen.
Umsetzung und Befreiung abstimmen. Inbetriebnahme bis spätestens 04.08.2029 und Anwendbarkeit von § 118 Abs. 6 EnWG prüfen. Kein automatischer Anspruch durch dieses Formular.
Der Rechner liefert eine unverbindliche Modellrechnung. Ob und in welchem Umfang Bestandsschutz greift, hängt von der finalen Festlegung der Bundesnetzagentur und den Voraussetzungen im Einzelfall ab. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.